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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 09/2025

​

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Rechtsbeziehungen zwischen

Liebwerkeleih Schüller & Breitzke GbR Gohrer Weg 29, 50769 Köln.

- im Folgenden Vermieter genannt –

und ihren Geschäftspartnern

- im Folgenden Mieter genannt –

in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Fassung.

​

1. Vertragsbedingungen

1.1. Vertragspartner können Verbraucher oder Unternehmer sein.

1.2. Inhalt und Umfang der Anmietung werden schriftlich, in Textform,

bestimmt. Mit der Angebotsannahme in Textform erkennt der Mieter die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters als verbindlich an.

1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine

Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder

unwirksam werden so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen

Bestimmungen unberührt.

2. Gegenstand der Vermietung

2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen

Dekorationsartikel.

2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck,

zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung und für die

vereinbarte Mietdauer (siehe Punkt 3) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige

Verwendung, bzw. Zweckentfremdung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.

3. Mietdauer

3.1. Die Mietdauer wird individuell und schriftlich vereinbart. Dies e gilt auch

dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig zurückgegeben werden.

3.2. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie

beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Punkt 2) an den Mieter und endet

mit Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer

bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.

3.3. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt

zurückgeben kann, so ist der Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

Sofern keine andere Vereinbarung schriftlich durch den Vermieter bestätigt

wurde, fallen die vertraglich bestimmten Mietgebühren je 24 Stunden Verzug

erneut an. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters

aufkommen.

4. Vertragsinhalt/ Mietpreise

4.1. Die Mietpreise werden schriftlich im Mietvertrag festgelegt, diese gelten,

auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig zurückgegeben werden.

4.2. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung

sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Anlieferung und Abholung sowie

Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden ebenfalls schriftlich festgelegt

und gesondert ausgewiesen. Die Kosten hierfür werden individuell berechnet.

5. Rücktritt vom Mietvertrag /Kündigungsrecht / Stornierung

5.1. Die Mietgegenstände werden wie beschrieben vermietet.

5.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt

auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das

Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der

Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur

Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen

kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet

aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde

von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt,

wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den

vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener

Gewinn, sind ausgeschlossen.

5.5. Im Falle einer Stornierung des Auftrags fallen die folgenden

Stornierungskosten an:

Bei Stornierung

• ab 8 Wochen vor der Veranstaltung 25 % der Auftragssumme

• ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme

• weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme

5.6. Wird ein Auftrag storniert, bei dem zuvor das Auftragsvolumen reduziert

wurde, wird zur Ermittlung der Stornierungsgebühren grundsätzlich die

ursprüngliche Auftragssumme vor der Reduzierung zugrunde gelegt.

5.7. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur nach vorheriger

Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Der Vermieter hat das Recht, dem

Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen und ggf.

eine Preisanpassung vorzunehmen.

6. Kaution

6.1. Der Vermieter behält sich vor eine Sicherheitsgebühr (Kaution) zu

erheben. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Gesamtauftragswert und

individuell, schriftlich festgelegt. Die Kaution ist bei der Anlieferung bzw.

Abholung der Mietgegenstände in bar fällig. Sie wird nach Mietende und der

Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände

erstattet.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug

zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden

vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

7.2. Zahlungsziele werden auf der Rechnung vom Vermieter schriftlich

festgesetzt, in der Regel gelten 14 Tage nach Rechnungsstellung.

7.3. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne

Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt

waren.

8. Lieferung / Aufbau- und Abbaukosten / Abholung durch den Kunden /

Rückgabe durch den Kunden

8.1. Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die

Mietgegenstände am vereinbarten Ort abholen und zum Veranstaltungsort

transportieren. Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zur

Abholung bereit.

8.2. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände

verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des

Transports zum Transportieren der Mietobjekte geeignet ist, um Schäden an

den Mietobjekten zu vermeiden. Für den Transport ist ein geschlossenes

Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die

ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.

Diese sind im Zweifel vorab beim Vermieter anzufragen.

8.3. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die

Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und

bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien

Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden

nicht anerkannt.

8.4. Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von

1 Stunde eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d.h. der

Kunde erscheint nicht oder stark verspätet zu dem vereinbarten Termin, behält

sich der Vermieter vor, eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 15,00 € pro 30 Minuten

Verspätung zu erheben.

8.5. Die Anlieferung und Abholung, der Auf- und Abbau, sowie sonstige

Serviceleistungen durch den Vermieter sind kein Bestandteil des Mietpreises

und werden gesondert schriftlich festgelegt. Es gelten die im Mietangebot

angegebenen Kostensätze.

8.6. Wenn eine Anlieferung und Abholung d er Mietgegenstände vereinbart

wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt.

8.7. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter

bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich

erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten

Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

8.8. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine

etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten

Mietpreises begrenzt.

8.9. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in

mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte

Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis

der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der

Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.

8.10. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich

Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter

zumutbar ist.

9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

9.1. Der Mieter haftet für alle Schäden ab Übergabe am vereinbarten

Übergabeort bis Rückgabe der Mietgegenstände am vereinbartenRückgabeort.

9.2. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß

und pfleglich zu behandeln.

9.3. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen

dieser nicht ausgesetzt sein. Die Blumenwände dürfen nur an einem

windgeschützten Ort aufgestellt werden, dafür muss der Mieter Sorge tragen.

9.4. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen,

dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher

Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter

umgehend mitzuteilen. Der Vermieter hat das Recht eventuelle Schäden und

Verluste in Rechnung zu stellen.

9.5. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung der

Mietgegenstände Sorge zu tragen. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener

Raum vorgeschrieben.

9.6. Die Mietgegenstände dürfen nach dem Ende der Veranstaltung nicht

unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.

9.7. Die Befestigung von Dekoration der Mietartikel darf ausschließlich durch

leicht und rückstandslos entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung

von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu

entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

9.8. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt

werden und zum Teil Vintage und/oder DIY-Artikel und somit nicht neuwertig

sind. Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand,

wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung

des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen

Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom

Mieter zu tragen.

10.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und

eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch

den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt

die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen

Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen

Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den

Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und

Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den

Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss

der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die

Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00 € pro 30 Minuten

berechnet.

10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem

Zustand zurückgegeben werden. Die Blumenwände gelten ebenfalls als

Textilien.

10.6. Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z.B.

Brandlöcher, Flecken von Kerzenwachs oder Weinflecken auf, die durch eine

normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird der Vermieter einen

Wertersatz fordern.

10.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des

Wiederbeschaffungspreises leisten. Zusätzlich können, bis zur

schnellstmöglichen Widerbeschaffung des Mietobjekts, Schadensansprüche

der Nachmieter anfallen. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der

Beschädigung und werden mit Personalkosten i.H.v. 25,00 € pro 30 Minuten für

die Wiederherstellung, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis)

berechnet.

11. Haftung des Mieters

11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände

bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter

unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu

unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist

oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend

machen.

11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch

Dritte haftet der Mieter.

11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche

gegen Dritte an diesen abzutreten.

11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die

Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Punkt 10.7.)

11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet

der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Punkt

10.6., 10.7.)

11.5. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den

Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der

Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses

einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

12. Haftung des Vermieters

12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die

im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter,

durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder

Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter

zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall

bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten

Mietpreis beschränkt.

12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund

entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.

12.3. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben

Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im

Übrigen haftet er nur wegen der schuldhaften Verletzung seiner wesentlichen

Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadenersatzanspruch für die

schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den

vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

13.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch schriftliche

Bestätigung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne

Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die

Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor

Vertragsschluss.

13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des

Widerrufs an den Vermieter.

13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen

Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen

müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter

mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren

Empfang.

13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Datenschutz14.1. Zur Abwicklung des Vertrags werden die erforderlichen

personenbezogenen Daten vom Vermieter erhoben und verarbeitet. Diese

Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zur

Erfüllung des geschlossenen Vertrages sowie zur Durchführung

vorvertraglicher Maßnahmen. Die gespeicherten personenbezogenen Daten

werden vom Vermieter vertraulich behandelt. Bei der Erhebung, Verarbeitung

und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die

Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet und eingehalten. Eine

Löschung der Daten erfolgt nach gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine

Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu Zwecken der

Vertragserfüllung, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie mit

Einwilligung des jeweiligen Kunden.

15. Schlussbestimmung

15.1. Erfüllungsort ist Köln

15.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus

dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Köln.

15.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der

Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen

unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam

oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der

Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen

oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und

durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen

Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der

unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die

vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die

Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

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