Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 09/2025
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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen
Liebwerkeleih Schüller & Breitzke GbR Gohrer Weg 29, 50769 Köln.
- im Folgenden Vermieter genannt –
und ihren Geschäftspartnern
- im Folgenden Mieter genannt –
in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Fassung.
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1. Vertragsbedingungen
1.1. Vertragspartner können Verbraucher oder Unternehmer sein.
1.2. Inhalt und Umfang der Anmietung werden schriftlich, in Textform,
bestimmt. Mit der Angebotsannahme in Textform erkennt der Mieter die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters als verbindlich an.
1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
unwirksam werden so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen unberührt.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen
Dekorationsartikel.
2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck,
zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung und für die
vereinbarte Mietdauer (siehe Punkt 3) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige
Verwendung, bzw. Zweckentfremdung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer wird individuell und schriftlich vereinbart. Dies e gilt auch
dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig zurückgegeben werden.
3.2. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie
beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Punkt 2) an den Mieter und endet
mit Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer
bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.
3.3. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
zurückgeben kann, so ist der Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
Sofern keine andere Vereinbarung schriftlich durch den Vermieter bestätigt
wurde, fallen die vertraglich bestimmten Mietgebühren je 24 Stunden Verzug
erneut an. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters
aufkommen.
4. Vertragsinhalt/ Mietpreise
4.1. Die Mietpreise werden schriftlich im Mietvertrag festgelegt, diese gelten,
auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig zurückgegeben werden.
4.2. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung
sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Anlieferung und Abholung sowie
Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden ebenfalls schriftlich festgelegt
und gesondert ausgewiesen. Die Kosten hierfür werden individuell berechnet.
5. Rücktritt vom Mietvertrag /Kündigungsrecht / Stornierung
5.1. Die Mietgegenstände werden wie beschrieben vermietet.
5.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt
auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das
Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der
Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen
kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet
aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde
von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt,
wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den
vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener
Gewinn, sind ausgeschlossen.
5.5. Im Falle einer Stornierung des Auftrags fallen die folgenden
Stornierungskosten an:
Bei Stornierung
• ab 8 Wochen vor der Veranstaltung 25 % der Auftragssumme
• ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme
• weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme
5.6. Wird ein Auftrag storniert, bei dem zuvor das Auftragsvolumen reduziert
wurde, wird zur Ermittlung der Stornierungsgebühren grundsätzlich die
ursprüngliche Auftragssumme vor der Reduzierung zugrunde gelegt.
5.7. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur nach vorheriger
Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Der Vermieter hat das Recht, dem
Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen und ggf.
eine Preisanpassung vorzunehmen.
6. Kaution
6.1. Der Vermieter behält sich vor eine Sicherheitsgebühr (Kaution) zu
erheben. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Gesamtauftragswert und
individuell, schriftlich festgelegt. Die Kaution ist bei der Anlieferung bzw.
Abholung der Mietgegenstände in bar fällig. Sie wird nach Mietende und der
Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände
erstattet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug
zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden
vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
7.2. Zahlungsziele werden auf der Rechnung vom Vermieter schriftlich
festgesetzt, in der Regel gelten 14 Tage nach Rechnungsstellung.
7.3. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne
Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt
waren.
8. Lieferung / Aufbau- und Abbaukosten / Abholung durch den Kunden /
Rückgabe durch den Kunden
8.1. Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die
Mietgegenstände am vereinbarten Ort abholen und zum Veranstaltungsort
transportieren. Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zur
Abholung bereit.
8.2. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände
verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des
Transports zum Transportieren der Mietobjekte geeignet ist, um Schäden an
den Mietobjekten zu vermeiden. Für den Transport ist ein geschlossenes
Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die
ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
Diese sind im Zweifel vorab beim Vermieter anzufragen.
8.3. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die
Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und
bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien
Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden
nicht anerkannt.
8.4. Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von
1 Stunde eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d.h. der
Kunde erscheint nicht oder stark verspätet zu dem vereinbarten Termin, behält
sich der Vermieter vor, eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 15,00 € pro 30 Minuten
Verspätung zu erheben.
8.5. Die Anlieferung und Abholung, der Auf- und Abbau, sowie sonstige
Serviceleistungen durch den Vermieter sind kein Bestandteil des Mietpreises
und werden gesondert schriftlich festgelegt. Es gelten die im Mietangebot
angegebenen Kostensätze.
8.6. Wenn eine Anlieferung und Abholung d er Mietgegenstände vereinbart
wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt.
8.7. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter
bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
8.8. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine
etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten
Mietpreises begrenzt.
8.9. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in
mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte
Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis
der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der
Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
8.10. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich
Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter
zumutbar ist.
9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
9.1. Der Mieter haftet für alle Schäden ab Übergabe am vereinbarten
Übergabeort bis Rückgabe der Mietgegenstände am vereinbartenRückgabeort.
9.2. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß
und pfleglich zu behandeln.
9.3. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen
dieser nicht ausgesetzt sein. Die Blumenwände dürfen nur an einem
windgeschützten Ort aufgestellt werden, dafür muss der Mieter Sorge tragen.
9.4. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen,
dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher
Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter
umgehend mitzuteilen. Der Vermieter hat das Recht eventuelle Schäden und
Verluste in Rechnung zu stellen.
9.5. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung der
Mietgegenstände Sorge zu tragen. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener
Raum vorgeschrieben.
9.6. Die Mietgegenstände dürfen nach dem Ende der Veranstaltung nicht
unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.
9.7. Die Befestigung von Dekoration der Mietartikel darf ausschließlich durch
leicht und rückstandslos entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung
von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu
entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
9.8. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt
werden und zum Teil Vintage und/oder DIY-Artikel und somit nicht neuwertig
sind. Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand,
wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung
des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen
Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom
Mieter zu tragen.
10.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und
eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch
den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt
die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen
Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen
Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den
Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und
Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den
Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss
der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die
Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00 € pro 30 Minuten
berechnet.
10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem
Zustand zurückgegeben werden. Die Blumenwände gelten ebenfalls als
Textilien.
10.6. Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z.B.
Brandlöcher, Flecken von Kerzenwachs oder Weinflecken auf, die durch eine
normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird der Vermieter einen
Wertersatz fordern.
10.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungspreises leisten. Zusätzlich können, bis zur
schnellstmöglichen Widerbeschaffung des Mietobjekts, Schadensansprüche
der Nachmieter anfallen. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der
Beschädigung und werden mit Personalkosten i.H.v. 25,00 € pro 30 Minuten für
die Wiederherstellung, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis)
berechnet.
11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände
bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter
unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu
unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist
oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend
machen.
11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch
Dritte haftet der Mieter.
11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche
gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die
Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Punkt 10.7.)
11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet
der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Punkt
10.6., 10.7.)
11.5. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den
Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der
Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses
einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
12. Haftung des Vermieters
12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die
im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter,
durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder
Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter
zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall
bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten
Mietpreis beschränkt.
12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund
entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
12.3. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im
Übrigen haftet er nur wegen der schuldhaften Verletzung seiner wesentlichen
Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadenersatzanspruch für die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
13.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch schriftliche
Bestätigung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne
Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsschluss.
13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs an den Vermieter.
13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter
mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren
Empfang.
13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Datenschutz14.1. Zur Abwicklung des Vertrags werden die erforderlichen
personenbezogenen Daten vom Vermieter erhoben und verarbeitet. Diese
Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zur
Erfüllung des geschlossenen Vertrages sowie zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen. Die gespeicherten personenbezogenen Daten
werden vom Vermieter vertraulich behandelt. Bei der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet und eingehalten. Eine
Löschung der Daten erfolgt nach gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine
Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu Zwecken der
Vertragserfüllung, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie mit
Einwilligung des jeweiligen Kunden.
15. Schlussbestimmung
15.1. Erfüllungsort ist Köln
15.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus
dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Köln.
15.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der
Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die
Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
